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Medaillenziele bleiben transparent

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Die Medaillenvorgaben der Sportverbände waren lange geheim. Erst im August kamen sie per Gerichtsbeschluss an die Öffentlichkeit. Dort sollen sie auch bleiben, entschied nun das Oberverwaltungsgericht.

Am Ende ist also aller Widerstand zwecklos: Zuerst hatte sich das Bundesinnenministerium (BMI) geweigert, die Medaillenvorgaben für die deutschen Olympia-Starter zu veröffentlichen. Dagegen klagte die WAZ-Mediengruppe und bekam Recht. Welche Resultate von den Sportlern erwartet wurden, konnte also kurz vor Ablauf der Spiele in London jeder nachlesen – die Zahl der gewünschten Gold-, Silber-, und Bronzemedaillen, jeweils festgelegt für jeden Sportverband.

Dann aber ging das BMI erneut in die Offensive. Zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) legte es Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein. Die Begründung des BMI: Alle 33 Sportverbände hätten dem Verfahren beigeladen werden sollen. Davon allerdings ließ sich das Gericht nicht überzeugen, schmetterte die Beschwerde ab und verdonnerte BMI und DOSB zu den Kosten des Verfahrens. Die detaillierte Begründung können Sie im Recherche-Blog der WAZ nachlesen.

Nach dem Gerichtsbeschluss dürften die kommenden Monate erst recht spannend werden: Dann legen sich die Sportverbände zusammen mit dem DOSB auf ihre Ziele für die Olympischen Spiele 2016 in Rio fest. Laut Rechtslage müssten diese Vorgaben, die in der Förderung des Spitzensports eine zentrale Rolle spielen, dann auch veröffentlicht werden. Ob das wohl auf freiwilliger Basis geschieht oder auch erst von einem Gericht angeordnet werden muss?

von Christina Elmer

Foto: DPA

 


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